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   BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 254/94   

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https://dejure.org/1994,2764
BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 254/94 (https://dejure.org/1994,2764)
BAG, Entscheidung vom 08.09.1994 - 6 AZR 254/94 (https://dejure.org/1994,2764)
BAG, Entscheidung vom 08. September 1994 - 6 AZR 254/94 (https://dejure.org/1994,2764)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1006
  • NZA 1995, 1007
  • BB 1995, 831
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 311/90

    Tarifvorrang bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 254/94
    Den nicht vollbeschäftigten Angestellten, die im Geltungsbereich des TV eingestellt werden, sind diese Regelung und ihre Gründe bereits bei der Einstellung bekannt, so daß das Vertrauen auf eine bestimmte Mindestdauer der Arbeitszeit nicht geschützt ist (BAGE 70, 62 = AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1985).

    Die Entscheidung nach § 12 Satz 2 TV unterliegt der gerichtlichen Kontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB (BAGE 70, 62 = AP, aaO).

    Daher besteht hier der Tarifvorrang nach § 6 Abs. 1 BeschFG 1985 (BAGE 70, 62, 66 = AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1985, Leitsatz 1 und zu II 2 der Gründe).

    § 12 TV ist auch nicht wegen Verstoßes gegen zwingende Vorschriften des Kündigungs- und Kündigungsschutzrechts unwirksam (BAGE 70, 62, 67 f. = AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1985, Leitsatz 2 und zu II 2b bb der Gründe).

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 254/94
    Sie ist allenfalls daraufhin kontrollierbar, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des

    Auszug aus BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 254/94
    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (BAG Urteil vom 13. Dezember 1989 - 5 AZR 548/88 - BAGE 47, 238, 249 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A II 2 der Gründe, m. w. N.; BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 254/94
    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn sie die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (BAG Urteil vom 13. Dezember 1989 - 5 AZR 548/88 - BAGE 47, 238, 249 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A II 2 der Gründe, m. w. N.; BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00

    Freistellungsrecht des Arbeitgebers - Berufsausübungsfreiheit - Tarifautonomie

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der im Zweifel auch die Tarifvertragsparteien ausgehen, hat der Arbeitgeber, der den Inhalt des Arbeitsverhältnisses einseitig bestimmen kann, die Grundsätze billigen Ermessens nach dem Maßstab des § 315 BGB zu beachten (vgl. BAG 8. September 1994 - 6 AZR 254/94 - AP BGB § 611 Fleischbeschauer Nr. 18; 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 54 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 7; 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - BAGE 96, 228).
  • LAG Niedersachsen, 31.08.2001 - 10 Sa 2899/98

    Begriff des Unternehmens

    Der Beklagte ist daher nach wie vor berechtigt - und gemäß § 12 S. 2 TV Ang iöS verpflichtet (vgl. dazu auch BAG, 8.9.1994, 6 AZR 254/94, AP Nr. 18 zu § 611 BGB - Fleischbeschauer-Dienstverhältnis) - für eine gleichmäßige Heranziehung der Beschäftigten zur Arbeitsleistung zu sorgen.
  • LAG Düsseldorf, 30.08.2002 - 9 Sa 709/02

    Grenzen des Weisungsrechts des Arbeitgebers bezüglich des Umfangs der Arbeitszeit

    Ob dies anders zu beurteilen ist, wenn dem Arbeitgeber auf der Grundlage eines anwendbaren Tarifvertrages ein einseitiges Bestimmungsrecht hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit der Arbeitnehmer eingeräumt ist (vgl. dazu BAG 08.09.1994 - 6 AZR 254/94 - NZA 1995, 1006), bedarf hier keiner Klärung, weil es sich um die Beurteilung einer arbeitsvertraglichen Regelung handelt.
  • LAG Hamm, 14.03.1996 - 17 Sa 1352/95

    Arbeitsverhältnis: Ausschluss von der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit

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